Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie

Maßnahme im Überblick

Mit dieser Weiterbildung sprechen wir Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in einer Einrichtung der Sozialpsychiatrie an und qualifizieren Sie für einen staatlich anerkannten Abschluss.  

Die Weiterbildung basiert auf den Leitlinien der UN-BRK und orientiert sich an den Prinzipien der Personenzentrierung, der Lebensweltbezogenheit sowie der Sozialraumorientierung.  

Grundlagen der Weiterbildung sind darüber hinaus der „Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Abs. 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe“ sowie die „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie“. 

 

  • Mitarbeitende in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen, sozialen oder pädagogischen Beruf verfügen 

  • Angehörige anderer Berufsgruppen, die mindestens ein Jahr in einer der folgenden Einrichtungen tätig sind: Klinische Psychiatrie, Sozialpsychiatrischer Dienst, Komplementäre Psychiatrie, Suchterkrankungen 

Nach Anlage 1 Teil B WOSozPs erstreckt sich der betriebliche Maßnahmenanteil auf insgesamt 1.600 Zeitstunden, von denen 1.300 Stunden am eigenen Arbeitsplatz absolviert werden sowie zwei Praktika mit jeweils 150 Stunden in externen Praxiseinrichtungen der Bereiche: 

  • klinische Psychiatrie 
  • sozialpsychiatrischer Dienst 
  • komplementäre Psychiatrie 
  • Suchtkrankenbetreuung. 

Für Teilnehmende, deren Arbeitsbereich eine Einrichtung der Sozialpsychiatrie ist und die noch keine Berufserfahrung in der klinischen Psychiatrie nachweisen können, ist das Praktikum in der klinischen Psychiatrie verpflichtend.  

Die Maßnahme wird berufsbegleitend umgesetzt. Der theoretische Unterricht findet in der Regel mit einer Woche im Monat (40 Theoriestunden) von Montag bis Freitag statt. Der Unterricht ist als Blended-Angebot konzipiert, d. h. dass einzelne Inhalte mittels Online-Unterricht angeboten werden (können). Die Laufzeit umfasst mindestens 18 Monate. 

Zwischen den Theorieblöcken ist der betriebliche Maßnahmenteil angelegt. Der Ablauf der Maßnahme ist im Kalendarium ersichtlich. 

Die Planung der Praktika erfolgt in Abstimmung mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, der delegierenden Einrichtung sowie für die externen Praktika mit unseren kooperierenden Einrichtungen.  

  • Nachweis über 750 Stunden theoretischen Fachunterricht, davon 150 Stunden für angeleitetes Selbstlernen und Arbeit in Lerngruppen
  • Nachweis über 1.300 Stunden Praktikum am eigenen Arbeitsplatz und 2 Praktika mit je 150 Stunden in externen Praktikumseinrichtungen 
  • Praktikumsberichte / Projektarbeit 
  • Erfolgreich bestandene prüfungsrelevante Hausarbeit 
  • Erfolgreich absolvierte schriftliche Prüfung 
  • Erfolgreich absolvierte mündliche Prüfung: Verteidigung der Hausarbeit sowie Fachfragen 

Das Maßnahmeziel: Staatlich anerkannte Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie

6.840 €  

  • mittels Bildungsgutschein durch Förderung der Agentur für Arbeit und Jobcenter möglich 
  • Bildungsprämie des Bundes 

Rechtlicher Hintergrund der Weiterbildung ist die für Mecklenburg-Vorpommern gültige „Ordnung über die Weiterbildung in der Sozialpsychiatrie (WOSozPs) vom 8. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19.02.2010“.  

Daneben berücksichtigt die Qualifizierung die Anforderungen aus §§ 97, 124 SGB IX sowie die des Landesrahmenvertrages für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 2 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe.