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Staatlich anerkannte*r Erzieher*in für 0- bis 10-Jährige
Maßnahme im Überblick
Einige von Ihnen denken vielleicht schon lange darüber nach, wie Sie den Abschluss einer pädagogischen Fachkraft für die Bereiche Krippe, KITA und Hort erlangen können, ohne für die Ausbildung Schulgeld zahlen zu müssen. Und jetzt gibt es tatsächlich eine Möglichkeit, Ihren Wunschberuf zu erlernen:
Hierfür sind Sie bei einem KITA-Träger für die Dauer der Ausbildung im Umfang von drei Jahren angestellt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, die sich gemäß § 14 Absatz 8 KiföG M-V am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) orientiert und 80 % der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten soll. So sind Sie als Erstauszubildende in der Lage, ein monatliches Schulgeld in Höhe von 160,00 € zu zahlen.
Und auch für Ihre Arbeitgeber gibt es Vorteile, denn die Ausbildungsvergütung ist bei den Verhandlungen nach § 24 Abs. 1 und 3 KiföG M-V zu berücksichtigen oder – wenn alles passt – durch die Nutzung eines Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit bzw. über die Jobcenter für Umschüler*innen durchaus attraktiv.
Ihre schulische Ausbildung absolvieren Sie praxisintegriert an der Höheren Berufsfachschule am ISBW. Geplant ist ein Wechsel von Theorie und Praxis innerhalb der Woche. Dadurch wird ein kontinuierliches Lernen ebenso gewährleistet wie die regelmäßige Arbeit in Ihrer Kindertageseinrichtung.
- Erstauszubildende
- Interessierte an einer beruflichen Perspektive als Pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung
Voraussetzung für die Ausbildung
- Mittlere Reife oder vergleichbare Schulbildung oder Abitur
- Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse
Nach einer vorläufigen Zusage noch vor Beginn der Ausbildung reichen Sie ein:
- Logopädisches Gutachten
- Ärztliche Bescheinigung aufgrund der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines Vertrages zwischen Ihnen und einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
- Schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und beruflichem Werdegang
Theoretischer und praktischer Unterricht:
Der Stundenumfang beträgt insgesamt 2.268 Stunden Theoretischen Unterricht, der sich wie folgt verteilt:
- Ausbildungsjahr: 909 Unterrichtsstunden
- Ausbildungsjahr: 783 Unterrichtsstunden
- Ausbildungsjahr: 576 Unterrichtsstunden
Praktische Ausbildung:
Innerhalb der gesamten Ausbildungszeit wird die praktische Ausbildung über den Träger der praktischen Ausbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 2.280 sichergestellt.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen, in der Sie nachweisen, dass Sie die Ziele der Ausbildung erreicht haben. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige
Erstauszubildende erhalten ein Ausbildungsentgelt und zahlen ein monatliches Schulgeld von 160 €. Gern besprechen wir Ihre individuelle Situation in einem Beratungstermin.
Für Umschülerinnen und Umschüler ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter nach Maßnahmenzertifizierung möglich. Gern besprechen wir Ihre individuelle Situation in einem Beratungstermin.
- Schulgesetz – SchulG M-V
- Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulverordnung – PschVO M-V)
- Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an der Höheren Berufsfachschule zur Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige und zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige – Höhere Berufsfachschulverordnung – Erz0-10HBFSVO M-V)
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Rahmenplan Höhere Berufsfachschule, Bildungsgang: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige
- Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V)
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der frühkindlichen Bildung (Frühkindliche Bildungsverordnung – FrühKiBiVO M-V)
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISBW gGmbH
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