Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Ausbildungen, Umschulungen, längerfristigen Weiterbildungen sowie an Kom- pakt- und Tagesseminaren der ISBW gGmbH

    1. An den Aus- und Weiterbildungen sowie Kursangeboten der ISBW gGmbH kann jede*r teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

    2. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung durch Dritte in Anspruch genommen werden soll.
    1. Eine verbindliche Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist rechtsverbindlich bis zur Anmeldebestätigung oder Absage durch die ISBW gGmbH. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

    2. Die Anmeldung beinhaltet die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISBW gGmbH. Etwaige Abweichungen von den AGB sowie mündliche Zusagen und Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ISBW gGmbH.

    3. In der Regel zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Kurs bzw. Seminar.
    1. Die Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt gemäß § 20 des Bundesdatenschutzgesetzes.

    2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte bedarf einer gesonderten Genehmigung.
    1. Der Unterricht erfolgt in der durch den Schulungs- bzw. Lehrgangsvertrag festgelegten Weiterbildungsmaßnahme. Die inhaltliche, methodische und zeitliche Gestaltung orientiert sich am entsprechen- den Maßnahmenkonzept.

    2. Die ISBW gGmbH behält sich vor, Maßnahmen räumlich und / oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann ein Wechsel der Dozentin oder des Dozenten möglich sein. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhalten Sie dafür bereits gezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

    3. Versagt ein Zuwendungsgeber die Bewilligung der Maßnahme und / oder beträgt die Teilnehmer/-innenzahl zu Beginn oder durch Abbruch während der Maßnahme weniger als zehn Teilnehmende, so ist die ISBW gGmbH berechtigt, den Kurs oder das Seminar abzusagen. Diese Festlegung gilt nicht für Maß- nahmen, die durch die Arbeitsverwaltung gefördert werden.

    4. Nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme und vollständiger Kostenbegleichung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, ein qualifiziertes Zertifikat oder Zeugnis mit Angaben zum Ziel, Inhalt, Dauer und Umfang der Maßnahme.
    5.  
    1. Nach Erhalt des Schulungs- oder Lehrgangsvertrages bzw. der Rechnung ist die Kurs- bzw. Seminar- gebühr fristgemäß fällig und auf das angegebene Geschäftskonto der ISBW gGmbH zu zahlen.

    2. Sonderregelungen zur Zahlung der Kursgebühren sind möglich und werden individuell schriftlich vereinbart.

    3. Bei Zahlungsrückstand behält sich die ISBW gGmbH vor, eine Kurs-/Seminarbestätigung erst nach vollständiger Zahlung der offenen Beträge zu erteilen.
    1. Die Nachweisführung der individuellen Zugangs- und Prüfungsvoraussetzungen für eine Maßnahme obliegt der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer. Eine mögliche Unterlassung entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

    2. Eine mehr als 10%-ige Fehlzeit gefährdet den erfolgreichen Abschluss einer Maßnahme und erfordert Sonderregelungen zum Erreichen des Lehrgangszieles.

    3. Teilnehmende verpflichten sich zur Einhaltung der am Kurs-/Seminarort geltenden Haus- und Brandschutzordnung sowie relevanter Schweigepflichtserklärungen.

    4. Der ISBW gGmbH bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen des Verstoßes gegen Teilnahmeverpflichtungen geltend zu machen.
  • Für Teilnehmende, deren Lehrgangsteilnahme über die Arbeitsverwaltung gefördert wird, gilt:

      1. Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen, die nach den §§ 81, 82 SGB III gefördert werden, wird ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt. Dieses Rücktrittsrecht gilt insbesondere bei Arbeitsaufnahme oder wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt. Ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht darüber hinaus innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Maßnahme.

      2. Alle Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nach Maßnahmenbeginn nicht kündbar. Ist eine Bildungsmaßnahme, die nach SGB III gefördert wird, in Abschnitte, die kürzer sind als drei Monate, unterteilt, ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen zum Ende eines jeden Abschnittes möglich.

      3. Alle Lehrgänge mit einer Dauer von über drei Monaten sind mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Drei Monate zählen ab Lehrgangsbeginn.

 

      1. Ein Sonderkündigungsrecht besteht mit Beginn einer Arbeitsaufnahme auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit sofortiger Wirkung.

      2. Bei Vorliegen einer schweren Erkrankung, die darauf schließen lässt, dass das Lehrgangsziel nicht erreicht werden kann, gilt ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Dieses wird nach Posteingang des Kündigungsschreibens mit beigefügter ärztlicher Bescheinigung zum Ende des laufenden Monats wirksam.

      3. Mit Kursbeginn gelten die mit der Arbeitsverwaltung vereinbarten Zahlungsmodalitäten; in der Regel die für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III geregelte Direktzahlung der Lehrgangsgebühren. Sollte diese Regelung im Einzelfall nicht zutreffen, gelten die im jeweiligen Lehrgangs- vertrag ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

      4. Von der Arbeitsverwaltung geförderte Teilnehmende verpflichten sich, sechs Monate nach Maßnahmenabschluss an der Verbleibsmeldung / Erfolgsbeobachtung mitzuwirken.
  • Für Teilnehmende an Integrationskursen gemäß Integrationskursverordnung / IntV:

Für Teilnehmende an Integrationskursen, die auf der Grundlage der „Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“ an der Maßnahme teilnehmen, gelten die in der Verordnung festgelegten Kündigungsfristen.

  • Für alle anderen Teilnehmenden gilt:

      1. Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung sind keine Kosten mit dem Rücktritt verbunden.

      2. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung staffeln sich die Kosten wie folgt:
        1. bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme werden 50 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt,
        2. ab zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme werden 75 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt,
        3. am Beginntag der Maßnahme ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.

      3. Ein vorzeitiger Abbruch der Maßnahme ist durch Nachweis eines in der aktuellen Rechtsprechung benannten wichtigen Grundes möglich. Dieses Sonderkündigungsrecht obliegt der Schriftform und minimiert die unter Punkt 7.3.2.3 aufgeführte Zahlungsverpflichtung von 100 auf 75 % des Teilnahmebetrages.

      4. Ein schriftliches Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats gilt insbesondere bei Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. bei Vorliegen einer schweren Erkrankung, die darauf schließen lässt, dass das Lehrgangsziel nicht erreicht werden kann. Das Sonderkündigungsrecht für das entsprechende Ereignis greift zum Ende des laufenden Monats. Bereits überzahlte Beträge wer- den zurückerstattet.

      5. Die unter den Punkten 7.3.2 bis 7.3.4 dargestellten Zahlungsbedingungen gelten nicht, wenn eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer zu gleichen Vertragsbedingungen in die Maßnahme auf- genommen werden kann.
    1. Die ISBW gGmbH kann aus wichtigem Grund den Lehrgangsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtige Gründe sind z. B. Zahlungsrückstände, häufige Verspätung, unentschuldigtes Fehlen, vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums der ISBW gGmbH oder die Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

    2. Die Wirksamkeit der Kündigung bedarf der Schriftform.

    3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch die ISBW gGmbH entbindet die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht von der Erstattung des im Lehrgangsvertrages festgelegten Teilnahmebetrages.

Die Haftung von Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten seitens der ISBW gGmbH oder deren beauftragten Personen beruht.

    1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

    2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    3. Gerichtsstand ist Neustrelitz.
      Stand: 01.07.2023